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Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet „Hauptort Krailling“

  • Sanierungsgebiet

    Zur Umsetzung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen, hat der Gemeinderat mit dem Beschluss vom 27. Februar 2024 folgendes Sanierungsgebiet festgelegt: „Hauptort Krailling“

    Zweck der Sanierung

    Sanierungsgebiete dienen dazu, die Gebiete durch die Behebung von städtebaulichen Missständen wesentlich aufzuwerten und zu verbessern. Hierzu können auch Fördermittel von Bund und Land, zum Beispiel aus der Städtebauförderung eingesetzt werden. Grundlagen des Sanierungsgebietes in Krailling sind die Ergebnisse des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) mit vorbereitender Untersuchung (VU) Stand Februar 2024 (Sanierungssatzung | PDF). Hier wurden zum Beispiel soziale, ökologische, bauliche und verkehrliche Missstände festgestellt, diese dienen als Grundlage zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Die Laufzeit der Sanierungssatzung wurde auf 15 Jahre festgelegt.

    Sanierungssatzung (PDF)

Grundlagenplanungen und Entwicklungskonzepte

Teilprojekte und Maßnahmen