Hier können Sie sich informieren

Liebe Gastronomen, Händler und Unternehmer,

die aktuelle Situation mit einer täglichen Änderung der Maßnahmen ist für uns alle eine sehr fordernde Zeit. Für Sie als Unternehmer, Händler und Gastronom zusätzlich existenzbedrohend. Daher versucht die Gemeinde Krailling mit dieser Informationsseite Ihnen eine Hilfestelltung zu geben. Wir werden die Informationen so aktuell wie möglich halten. Bitte prüfen Sie alle paar Tage, ob neue Informationen hier bereit stehen.

Update vom 19.05.2020

Ab Juni 2020 wird bei längerem Bezug das Kurzarbeitergeld aufgestockt:
Derzeit besteht für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ein gesetzlicher Anspruch auf 60 % des Nettolohns, der aufgrund der Arbeitszeitreduzierung anteilig ausfällt. Mit Kindern sind es 67 %. Jetzt hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine bis zum Jahresende 2020 befristete und gestaffelte gesetzliche Anhebung des KuG um 10 % ab dem 4. Bezugsmonat und um 20 % ab dem 7. Bezugsmonat vorgelegt. Das Inkrafttreten der Regelung ist rückwirkend zum 01. März 2020 geplant.

Update für Gastronomen vom 13.05.2020

Die DEHOGA hat eine Pressemitteilung herausgegeben zum Thema Öffnung der Gaststättenbetriebe.

Anbei die Hygienevorschriften der Bayerischen Staatsregierung.

Update vom 12.05.2020

Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai 2020 geöffnet werden zunächst im Außenbereich (z.B. Biergärten), Speisegaststätten im Innenbereich ab 25. Mai 2020. Das Pfingstwochenende (30. Mai) ist der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, z. B.: Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks.

Alle Ladengeschäfte dürfen wieder geöffnet haben, der Grundsatz „ein Kunde je 20 qm Verkaufsfläche“ gilt für alle Ladengeschäfte.

Die Antragstellung zum Schnellkredit-Corona der LfA ist nun ab sofort möglich. Hier zusammengefasst für Sie noch einmal die Eckpunkte:
• für Betriebsmittel und Investitionen
• 100% Risikoübernahme durch den Freistaat Bayern, keine Risikoprüfung
• Darlehenshöchstbetrag für Unternehmen bis 5 Mitarbeiter: 50.000 €
• Darlehenshöchstbetrag für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter: 100.000 €
• maximal in Höhe von 3 Monatsumsätzen 2019
• Zinssatz 3%
• Voraussetzung: Das Unternehmen ist mindestens seit 01.10.2019 am Markt, ist nach EU-Definition zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten und hat im Jahr 2019 oder in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt.
• Die Beantragung und Auszahlung erfolgt über Ihre Hausbank.


Wir weisen noch einmal auf die Neuigkeit von Anfang April hin:

Die GWT Starnberg hat mitgeholfen, eine Seite für regionale Unternehmen zu erstellen. Dort finden Sie viele Informationen gebündelt: Starnberger Unternehmenshilfe für den Landkreis. Die Unterlagen dort sind immer aktuell!

Update vom 06.04.2020

Die Insolvenzanmeldefrist wurde geändert.

Die Kompostieranlage Hadorf ist für Gewerbetreibende wieder geöffnet. Bitte lesen Sie vor einem Besuch die Informationen des AWISTA.

Update vom 01.04.2020

Die GWT Starnberg hat mitgeholfen, eine Seite für regionale Unternehmen zu erstellen. Dort finden Sie viele Informationen gebündelt: Starnberger Unternehmenshilfe für den Landkreis

Update vom 30.03.2020

Sie finden im Anhang nun eine übersichtliche Zusammenfassung aller Fördermaßnahmen von Bund und dem Freistaat Bayern.

Sicher auch interessant ist das neuen Homeoffice-Förderung profitieren ab sofort kleine und mittlere ‎Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks.‎ Gefördert werden IT-Dienstleistungen, die die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen zum ‎Ziel haben. Hierzu zählt vor allem der Aufbau sowie das Einrichten der zugehörigen ‎Hardware. Aber auch Software, die dabei zum Einsatz kommt und über die gängigen ‎Standards hinausgeht, ist ebenfalls förderfähig. ‎

Mit dieser Internetseite werden Sie Schritt für Schritt durch die ‎Antragsstellung begleitet. Klicken Sie bitte hier!‎


Update vom 23.03.2020

Es gibt eine neue Positivliste (Geschäfte, die geöffnet haben dürfen) der Bayerischen Regierung. Sie ist hier zu finden.

Update vom 20.03.2020

Es gibt neue Informationen vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft
und von der IHK
Hierbei geht es auch um die Informationen zu Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung und zur Überwindung von Liquiditätsengpässen.

Thema Steuererleichterungen für Unternehmen:

1. Formular Steuererleichterung Finanzamt Starnberg
2. Informationen zum Härtefallfonds: https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/. Laut Staatsministerium sind die Formulare ab morgen auf der Homepage bzw. auf der Homepage der Bezirksregierungen abrufbar. Das Formular benötigt eine händische Unterschrift. Bitte als pdf zurückschicken. Laut Ministerium soll es ab Freitag zu den Auszahlungen kommen.
3. Flyer Kurzarbeit der Arbeitsagentur Weilheim (Starnberg gehört organisatorisch zu Weilheim)
4. Weiterhin möchte wir Ihnen den nachstehenden Pfad zu den Downloads von Formularen auf der Seite der Arbeitsagentur zur Kenntnis geben:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

Die Arbeitsagentur Starnberg hat uns in Bezug auf die Beantragung von Kurzarbeitergeld für Sie noch einmal folgenden Kurz-Ablauf zusammen gefasst:

• Sprechen Sie mit Ihrem Betriebsrat bzw. Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und holen Sie sich die Einverständniserklärung.
• Einverständniserklärung in Listenform mit Unterschrift der betroffenen Mitarbeiter und die Anzeige über den Arbeitsausfall an die Ihnen bekannte e-Mail-Adresse senden.
• Sie erhalten dann schriftlich Bescheid.
• Den Antrag auf Kurzarbeitergeld mit den Abrechnungslisten dann weiter monatlich einreichen.
• Höhe des Kurzarbeitergeldes: mit Kind auf der LSK 67 % vom letzten Nettogehalt, ohne Kind 60 % vom letzten Nettogehalt
• Dauer: max. 12 Monate (aktueller Stand)
• Die SV-Beiträge für die ausgefallenen Stunden werden ebenfalls durch die Arbeitsagentur erstattet.

Betriebliche Pandemiepläne, eine Information des VDBW (Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V.


Für Gastronomen finden sie hier Informationen des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands: DEHOGA Bayern

Die aktuellen Änderungen der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege finden Sie hier. Es sind nun auch Gastronomische Freiflächen wie Terrassen und Biergärten nur unter den bekannten Regelungen zu nutzen.

Firmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft finden hier Informationen.

Wichtig für Freiberufler und Selbstständige: Unter Soforthilfe Corona informiert das Bayerische Wirtschaftsministerium. Hier finden Sie Formulare und wichtige Informationen.

Die IHK-Bayern hat einen Ratgeber online gestellt.

Das Bundeswirtschaftsministerium stellt Informationen bereit über einen Schutzschild für Unternehmen und Beschäftigte.

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