Das Landratsamt Informiert

In ganz Bayern gelten ab Samstag, 21. März 2020, 00:00 Uhr landesweite Ausgangsbeschränkungen. Das haben Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Gesundheitsministerin Melanie Huml und Innenminister Joachim Herrmann in München verkündet. Die Ausgangsbeschränkungen enden am 03.04.2020, 24:00 Uhr.

„Um den Schutz der Bevölkerung zu erhöhen, müssen wir die Infektionen deutlich verlangsamen“, so Herrmann. „Die in den letzten Tagen getroffenen Einschränkungen konnten leider nicht die erhoffte Wirkung entfalten, weil sich Viele nicht an die Empfehlungen halten oder Verbote und Untersagungen wissentlich ignorieren und unterlaufen. Da viele Menschen sich nicht freiwillig beschränken, bleiben uns nur bayernweite Ausgangsbeschränkungen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und eine Überlastung des Gesundheitssystems mit zahlreichen Toten zu verhindern.“

Hier finden Sie die Allgemeinverfügung in Gebärdensprache

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020, Az. Z6a-G8000-2020/122-98

Sicher haben Sie Fragen rund um die Ausgangsbeschränkung: Diese hat das Landratsamt Starnberg für Sie zusammengefasst. Sie können die Fragen und Antworten hier lesen.