Verhaltensregeln

In der Anlage finden Sie eine aktuelle Übersicht der Einordnung von Mitarbeitern der kritischen Infrastrukur, sog. "KP I" (Nichtmedizinischer Bereich).

Anbei ein Rundschreiben aus dem Bayerischen Gesundheitsministerium:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des starken Anstiegs der COVID-19 Fälle und somit des exponentiellen Anstiegs der Kontaktpersonen muss das Kontaktpersonenmanage-ment für Kontaktpersonen der Kategorie I, die in der Kritischen Infrastruktur (nicht medizinische Berufe) tätig sind, angepasst werden, um die Arbeitsfä-higkeit in diesen Bereichen aufrecht zu erhalten.
Ergänzend zu unseren bisher zum SARS-CoV-2 Ausbruch ergangenen GMS (31.01.2020 - AZ: G54a-G8390-2020/63-3, 07.02.2020 - AZ: G54e-G8390-2020/105-1, 14.02.2020 - G54e-G8390-2020/123-1, 14.03.2020 - G54e-G8390-2020/306-1 sowie vom 19.03.20 - AZ: G54a-G8390-2020/338-1) bit-ten wir Sie um Beachtung des folgenden Vorgehens:

Vorgehen bei Kontaktpersonen der Kategorie I – Kritische Infrastruk-tur (nicht medizinisches Personal)

Personal in der Kritischen Infrastruktur (vgl. Anlage 1), das als Kontaktper-son der Kategorie I eingestuft wurde, ist auf SARS-CoV-2 zu untersuchen und für 14 Tage nach Kontakt zur erkrankten Person häuslich abzuson-dern.
Beim Auftreten von einschlägigen Symptomen ist das zuständige Gesund-heitsamt zu informieren.
Sollte die Aufrechterhaltung der Kritischen Infrastruktur trotz Ausschöpfung aller organisatorischen Möglichkeiten durch die 14-tägige Quarantäne ge-fährdet sein, kann bei asymptomatischen, negativ getesteten Kontaktperso-nen der Kategorie I im Einzelfall unter Beachtung von Auflagen zur Einhal-tung der Infektionshygiene zum Schutz anderer Mitarbeiter von der Anord-nung der Quarantäne abgewichen werden (vgl. Anlage 2). Der Einsatz po-sitiv getesteten Personals oder leicht symptomatischen Personals ist in der derzeitigen epidemiologischen Situation nicht gestattet.
Die Entscheidung trifft das zuständige Gesundheitsamt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Gabriele Hartl
Ministerialdirigentin

Umgang mit Kontaktpersonen Kategorie I in nicht-medizinischen Bereichen der Kritischen Infrastruktur

Zur kritischen, nicht-medizinischen Infrastruktur zählen insbesondere Einrichtungen, die
- der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz),
- der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgungsunternehmen),
- der Lebensmittelversorgung,
- des Personen- und Güterverkehrs,
- der Risiko- und Krisenkommunikation,
- der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
Asymptomatische, negativ getestete Kontaktpersonen der Kategorie I (KP I)
Folgende Aspekte sind als Erstes zu berücksichtigen bzw. abzuklären:
- Überprüfung der Art des Kontaktes: Sind die betroffenen Mitarbeiter/-innen tatsächlich KP I?
o Hat ein kumulativ mindestens 15-minütiger Gesichts- ("face-to-face") Kontakt stattgefunden. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt eines symptomatischen COVID-19-Patienten.
o Gab es direkten Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines bestätigten COVID-19-Falls, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.
- Ist tatsächlich die physische Anwesenheit der KP I nötig oder können Aufgaben im Home Office erledigt werden?
- Sind die Mitarbeiter tatsächlich unersetzlich, da durch ihr Fernbleiben die jeweilige Infrastruktur erheblich gefährdet wäre? Es ist zu bedenken, dass normale Krankheitsausfälle in der Regel auch kompensierbar sein müssen.
- Kann durch Umstrukturierung des Arbeitsumfeldes, Umorganisation des Personals, ggf. über Einrichtungen, Gemeinden, Landkreise hinweg, die kritische Infrastruktur trotzdem noch aufrechterhalten werden?
Wenn Kontaktpersonen der Kat. I (KP I) tatsächlich unersetzlich sind, müssen folgende Punkte beachtet werden. Grundsätzlich sind alle Maßnahmen mit dem Betriebsarzt abzusprechen, ob sie im jeweiligen Berufsumfeld umsetzbar sind oder ob andere Gründe gegen diese Vorgehensweise sprechen:
- Basishygiene (Hände waschen, Einmalhandtücher benutzen, Hust- und Nies-Etikette beachten) beachten und Abstand zu anderen (> 2m) einhalten
- Nach Möglichkeit Nutzung einer eigenen Toilette, oder in Räumen mit mehreren Toiletten Nutzung einer zugewiesenen Toilette
- Beurteilung Arbeitsumfeld: bei Kontakt mit anderen Personen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zwingend erforderlich. Wenn aufgrund des Berufes Atemschutzgeräte verwendet werden müssen (z.B. Feuerwehr), ist dies mit dem Tragen eines MNS nicht vereinbar und die KP I kann dort nicht eingesetzt werden.
Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Körperlich schwere Anstrengungen vermeiden, entsprechende Umorganisation der Arbeit ist erforderlich
- Kohortenbildung der KP I (Bildung verschiedener Teams), dabei MNS tragen, wenn Kontakt untereinander
- Tausch/ Wechsel Tätigkeitsfeld: soweit möglich in Tätigkeitsfelder mit weniger Personenkontakt und mit leichter möglicher Abstandshaltung
- Arbeit in Home-Office oder im Einzelraum wenn möglich
- Soziale Kontakte während der Arbeit vermeiden, z.B. kein Besuch der Kantine oder Teeküche oder zeitlich getrennt von den anderen Mitarbeitern, keine physische, direkte Teilnahme an Teambesprechungen.
- Kontakt zu Risikogruppen vermeiden
- Weg zur Arbeit im eigenen Fahrzeug dringend empfohlen, wenn dies nicht geht, nach Möglichkeit Fahrrad nutzen oder zu Fuß gehen
- Bei Montagetätigkeiten direkt, z.B. mit dem personalisierten Montagefahrzeug, vom Wohnort zum Einsatzort begeben, Kontakt zur Firmenzentrale meiden, z.B. nur Materialabholung
- Führen eines Kontakt- und Symptomtagesbuches (s. Vorlage RKI)
- Bei Auftreten von leichten Symptomen der Arbeit fernbleiben und 14 Tage in die häusliche Isolierung gehen; Arbeitgeber sowie das Gesundheitsamt informieren
- Bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes frühzeitig den Hausarzt telefonisch kontaktieren und Vorgehensweise besprechen
- Asymptomatische, negativ getestete KP I können eingesetzt werden, wenn bei Kontakt mit anderen Personen ein MNS getragen wird und insbesondere Kontakt mit Risikogruppen vermieden wird
Wichtig ist, dass regelmäßig überprüft wird, ob die KP I ersetzbar sind, ob genügend MNS für ein Weiterarbeiten mit MNS vorhanden ist und dass sie nicht mit Personen arbeiten oder zusammenarbeiten, die zu Risikogruppen gehören.
Der MNS ist ressourcenschonend (s. Anleitung RKI) zu verwenden.
Außerhalb der Arbeitsstelle sollen die KP I keine Kontakte haben, die Bedingungen der häuslichen Isolation sind einzuhalten.
Die KP I dürfen nicht weiterarbeiten sobald sie symptomatisch werden.

Wichtiger Hinweis: Ab Eintritt von Symptomen kann auch keine Notbetreuung für die Kinder genutzt werden!