Ergebnisse der Nachschätzung nach Zusammenlegung und Feldvergleich

Die Ergebnisse der Nachschätzung nach Zusammenlegung und Feldvergleich in der Gemeinde
Krailling (Gemarkung Frohnloh) werden in den Dienststunden in der Zeit vom 14.09.2020 bis 13.10.2020 in den Diensträumen des Finanzamts Starnberg, Gautinger Str. 6, in der Bewertungsstelle offengelegt.

Die Einsichtnahme ist von Montag bis Freitag jeweils nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Ihre Ansprechpartner sind: Herr Kraatz Telefon (0 89) 1252-2987 oder 0176/98 84 58 90, Herr Wagner, Telefon (08441) 77 357

Offengelegt werden die Nachschätzungsurkarten und die jeweiligen Feldschätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind (§ 2 BodSchätzOfNO). Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht gesondert bekannt gegeben(§ 6 BodSchätzDB). Gegen die geänderten Schätzungsergebnisse steht den Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten der betroffenen Grundstücke als Rechtsbehelf der Einspruch zu (§ 347 AO). Der Einspruch kann in dieser Zeit bis zum Ablauf des 13.11.2020 beim Finanzamt Starnberg - entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden.
Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, sowejt nicht Einspruch eingelegt ist (§ 6 Abs. 1 BodSchätzOfNO).

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