über die Benennung und Widmung der Anton-Kleber-Brücke sowie die Widmung der Zuwegung

Die Gemeinde Krailling als Untere Staßenbaubehörde gibt bekannt, dass der Gemeinderat der Gemeinde Krailling in seiner Sitzung am 29. September 2020 gemäß Art. 6 BayStrWG zur verkehrsrechtlichen Sicherheit, nachstehendes Grundstück im Ort Krailling als beschränkt-öffentlichen Fußweg mit Fahrradfahrer frei gewidmet hat.

Anton-Kleber-Brücke über die Fl.Nr. 101, Gemarkung Krailling, zugehörige Zuwegung Fl.Nr. 64/2, Teilfläche Fl.Nr. 64, Teilfläche Fl.Nr. 108, Gemarkung Krailling, Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Krailling

Die Wirksamkeit der Verfügung und die Verkehrsübergabe ist der 20. Oktober 2020.

Die Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis kann im Rathaus Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, Krailling, Zimmer O.04 in der Zeit vom 20. Oktober 2020 bis 20. November 2020, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.