Trimm-Dich Pfad im Kreuzlinger Forst

Das Landratsamt Starnberg hat aufgrundfallender Inzidenzzahlen den aktuellen Lockdown wieder entschärft. Es gelten für Sportstätten unter freiem Himmer daher wieder neue Regeln:

Es ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der gültigen Kontaktbeschränkung sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel erlaubt (§ 10 der 12. BayIfSMV). Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Damit ist auch der Kraillinger Vitalparcours der Sinne wieder geöffnet!