Bedenken und Anregungen können noch bis zum 20. Dezember schriftlich eingereicht werden
Das Sanierungsgebiet verläuft entlang der Bergstraße, Beginnend von der Gemeindegrenze Plannegg bis zur Pentenriederstr. und hoch zum Rathaus. Ein weiteres Gebiet läuft entlang der Würm, Margaretenstr., Luitpoldstr., Gautingerstr. bis hin zum Gewerbe südöstlich dieser (EDEKA, Norma, etc.):
Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 137 bis § 139 Abs. 2 BauGB liegt ein Entwurf in der vom Gemeinderat gebilligten Fassung vom 24.10.2023, mit Satzung, Begründung, ISEK und VU im Rathaus aus und kann zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Bitte wenden Sie sich dazu an Frau Weiss im Zimmer O.03.
Die digitale Fassung finden Sie ab sofort über den untenstehenden Link.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Sanierungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.krailling.de/ortsentwicklung