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Gefördert werden Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Ziel dabei ist es, Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch den Zugang zur Reproduktionsmedizin zu erleichtern.
Die Paare erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der Kinderwunschbehandlung, abhängig von den bei ihnen verbleibenden Behandlungskosten nach Abrechnung mit ihrer Krankenkasse.
Zuwendungsempfänger sind heterosexuelle Ehepaare oder heterosexuelle Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Dabei müssen beide Partner das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Frau darf noch nicht das 40., der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Das Paar muss seinen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Bei nicht verheirateten Paaren muss eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft vorliegen. Eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft lässt keine weitere Lebensgemeinschaft zu und zeichnet sich durch eine innere Bindung aus. Sie ist dann anzunehmen, wenn – nach der Erklärung des nicht verheirateten Paares – es in einer festgefügten Partnerschaft zusammenlebt und der nicht verheiratete Mann erklärt, dass er die Vaterschaft an dem durch die reproduktionsmedizinische Maßnahme gezeugten Kind anerkennen wird.
Die Zuwendung für Ehepaare beträgt für alle vier Behandlungszyklen jeweils bis zu 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils, für Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft für den ersten bis dritten Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent, für den vierten Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des verbleibenden Selbstkostenanteils.
Die Höchstbeträge für alle Paare betragen bei IVF-Behandlung im ersten bis dritten Behandlungszyklus 800 Euro, im vierten Behandlungszyklus 1.600 Euro, bei ICSI-Behandlung im ersten bis dritten Behandlungszyklus 900 Euro, im vierten Behandlungszyklus 1.800 Euro.
Synonyme: Assistierte Reproduktion, Fruchtbarkeitsmedizin, Intrazytoplasmatische Spermieninjektion, In-Vitro-Fertilisation, Künstliche Befruchtung, Reproduktionsmedizin, unerfüllter Kinderwunsch
Lebenslagen: Familiengründung, Finanzielle und sonstige Hilfen, Vor der Geburt
Autor: Super-Admin
Sie können eine Zuwendung für Ihre Kinderwunschbehandlung online beantragen.
Der Auszahlungsantrag kann nur dann gestellt werden, wenn ein Zuwendungsbescheid vorliegt und der mit diesem Bescheid bewilligte Behandlungszyklus abgeschossen und mit allen beteiligten Krankenkassen abgerechnet worden ist.
Künstliche Befruchtung
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/kinderwunschbehandlung-beantragung-einer-foerderung/ zuletzt geändert: 05.10.2024 00:35:54
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