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zur Leistung

Landwirtschaftliche Alterssicherung; Beantragung eines Beitragszuschusses

Für kleinere landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe, aber auch für junge Unternehmen in der Startphase können die Beiträge zur Alterskasse eine finanzielle Belastung sein. Hier kann Ihnen der Beitragszuschuss der Alterskasse helfen.

Der Beitragszuschuss senkt

  • Ihre Beiträge als Landwirtin oder Landwirt,
  • die von Ehepartnerinnen oder -partnern beziehungsweise Lebenspartnerinnen oder -partnern
  • sowie die von Familienangehörigen, die in Ihrem Betrieb hauptberuflich arbeiten, ohne dass dadurch die spätere Rente verringert wird.

Sie müssen den Zuschuss beantragen. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Antragsberechtigt sind

  • Landwirtinnen und Landwirte sowie
  • deren Ehepartnerinnen und Ehepartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.

Grundlage für den Anspruch auf Beitragszuschuss sind

  • das Jahreseinkommen der Landwirtinnen oder Landwirte und
  • das Jahreseinkommen deren nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehepartnerinnen oder partnern beziehungsweise Lebenspartnerinnen oder -partnern.

Die Höhe des Beitragszuschusses hängt ab von

  • der Höhe des zu zahlenden Beitrags und
  • dem ermittelten Jahreseinkommen.

Bis zu einem Jahreseinkommen von 30 Prozent der Bezugsgröße in der Sozialversicherung des jeweiligen Jahres beträgt der Zuschuss 60 Prozent des Beitrags. Danach sinkt der Beitragszuschuss abhängig vom Jahreseinkommen linear.

Das land- und forstwirtschaftliche Arbeitseinkommen ist dem zuletzt vom Finanzamt erlassenen Einkommensteuerbescheid zu entnehmen.

Das gilt,

  • wenn ein Einkommensteuerbescheid für eines der letzten 4 Kalenderjahre erlassen wurde

bei Betrieben, deren

  • steuerrechtlicher Gewinn entsprechend den Vorgaben für Buch führende Unternehmen ermittelt wird oder
  • deren Gewinn von der zuständigen Finanzbehörde geschätzt wird.

Ansonsten wird das Arbeitseinkommen aus der Land- und Forstwirtschaft aus dem sogenannten Wirtschaftswert Ihres Betriebs abgeleitet. Diese Berechnung nimmt die Landwirtschaftliche Alterskasse für Sie vor.

Der Beitragszuschuss endet, sobald die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Einkommensänderungen müssen Sie deshalb immer sofort melden.

Synonyme: Alterssicherung der Landwirte, Beitragszuschuss, Einkommen, Einkommensteuerbescheid, Jungunternehmer, Korrigierter Wirtschaftswert, Landwirtschaftliche Alterskasse, SVLFG, Wirtschaftswert, Zuschuss, Zuschussantrag, Zuschuss zum Alterskassenbeitrag, Zuschuss zum Beitrag

Lebenslagen: Rentenleistungen und Ruhegehalt, Versicherungen für Selbständige und Angehörige

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das Serviceportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen der SVLFG online in Anspruch zu nehmen und sie zu kontaktieren.

Online-Antrag auf Beitragszuschuss bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse

Fristen:

Der Beitragszuschuss beginnt in dem Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen vorliegen, wenn Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten stellen.

Wenn Sie den Antrag später stellen, beginnt der Beitragszuschuss frühestens ab dem Kalendermonat, in dem Sie den Antrag stellen.

Bei Feststellung der Versicherungspflicht für die Vergangenheit beginnt die Frist mit Bekanntgabe des Bescheides über diese Versicherungspflicht.

Rechtsbehelf:

  • Gegen den Beitragszuschussbescheid kann innerhalb eines Monats (im Ausland 3 Monate) nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
  • Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

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