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Ausgleich der Einsatzkosten, die den Katastrophenschutzbehörden und den zur Katastrophenhilfe verpflichteten Organisationen in Bayern bei der Bewältigung der Katastrophenlage „Corona-Pandemie“ ab dem 11. November 2021 und ab dem 10. März 2022 um die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine erweiterten Katastrophe entstanden sind bzw. in diesem Zeitraum veranlasst wurden. Der Erstattungszeitraum endete mit Ablauf des 11. Mai 2022.
Erstattet werden insbesondere Aufwendungen für folgende typischen Einsatzmaßnahmen:
Erstattungen werden ohne Eigenbeteiligung für Aufwendungen gewährt, die
Eine Erstattung der pandemie-bedingten Kosten entfällt, wenn die Aufwendungen durch andere Mittel ausgeglichen werden (zum Beispiel Verrechnung) beziehungsweise ausgeglichen werden können (zum Beispiel durch die Sozialversicherungsträger, Pflegekasse für Aufwendungen der Pflegeeinrichtungen). Die Feststellung der Katastrophe ändert nichts an zivil- oder öffentlich-rechtlichen Kostentragungspflichten. Doppelerstattungen durch zusätzliche Inanspruchnahme anderer Corona-Maßnahmen sind ausgeschlossen.
Die Erstattung der Kosten erfolgt ohne Rechtanspruch im Rahmen der im Sonderfonds Corona-Pandemie hierfür zur Verfügung stehenden Mittel. Daneben oder darüberhinausgehend ist eine Erstattung von Einsatzkosten aus dem Katastrophenschutzfonds nicht möglich. Die Erstattung der Aufwendungen aufgrund der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine erfolgt aus dem Staatshaushalt.
Synonyme:
Lebenslagen: Bevölkerungs- und Katastrophenschutz
Autor: Super-Admin
Richtlinie zur Erstattung der Ausgaben zur Katastrophenbewältigung für die vom 11. November 2021 bis zum 11. Mai 2022 aufgrund der Corona-Pandemie festgestellte und ab dem 10. März 2022 um die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ausgeweitete Katastrophe (SARS-CoV-2-und-Ukraine-Einsatzausgabenerstattungsrichtlinie) vom 27.Juni 2023, Az. D4-2258-4-12
Anträge auf Erstattungen zum Ausgleich von Einsatzkosten sind bis zum 30. November 2023 zu stellen.
Verwaltungsgerichtliche Klage (Verpflichtungsklage)
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/sonderfonds-corona-pandemie-beantragung-der-erstattung-von-einsatzkosten-zur-katastrophenbewaeltigung-anlaesslich-der-corona-pandemie/ zuletzt geändert: 12.10.2024 00:45:08
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