Zum Stand der Planung für das Grundschulareal

Der Gemeindrat Krailling informiert

Auf dem Grundschulareal an der Rudolf-von-Hirsch-Straße 2 in Krailling befinden sich neben der 3-zügigen Grundschule mit kleinen Turnhallen weitere Räume für Mittagsbetreuung, Hort und Kinderkrippe. Zudem werden die Gebäude auch von der Musikschule, der Volkshochschule und Sportvereinen genutzt. Die Turnhalle und das Schulgebäude werden auch von der Gemeinde für z.B. Wahlen herangezogen.
Während die Bereitstellung von Gebäuden und Einrichtung (= förderfähiger Sachaufwand) für den Schulbetrieb eine gemeindliche Pflichtaufgabe darstellt, sind die Raumvermietungen und Raumüberlassungen an die anderen Nutzern eine (nicht-förderfähige) freiwillige Leistung der Gemeinde.
Zuschüsse für Baumaßnahmen aus Landesmitteln kann die Gemeinde nur bei Pflichtaufgaben, nur für förderfähige Flächen nach Vorgabe der Staatsregierung und nur bei finanzieller Bedürftigkeit bekommen. Andere Förderungen (z.B. zur Energieeinsparung) sind hier noch nicht geprüft.

Im Jahr 2016 wurde zur Klärung über die bauliche Zukunft des Grundschulareals eine Machbarkeitsstudie durch das Architekturbüro Gollwitzer, Neubiberg erstellt. Vorgesehen war die Sanierung sämtlicher Altbauten und die Erweiterung des Klassenzimmertrakts um neue Räume und eine Aula. Veranlasst wurde dies durch neue und erhöhte Raumwünsche für den Schulbetrieb und die Sanierungsbedürftigkeit der Haustechnik.
Im Herbst 2017 hat die Gemeinde im Rahmen von Vergabe-Verfahren Planungsbüros für die einzelne Planungsbereiche auf Grundlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie ausgewählt. Ausdrücklich nicht vorgesehen war ein Komplettneubau oder ein Abbruch von Gebäudeteilen. Zudem sollte das bisherige Schulkonzept mit Klassenräumen fortgeführt werden.
Ausgewählt wurden:

- Architektur: dp architekten, Regensburg
- Elektroplanung: Koscheinz&Partner, München
- HLS-Planung: IB Scholz, Regensburg
- Tragwerksplanung: Assmann Beraten+Planen, München
- Sowie einzelne Fachbüros für z.B. Akustik und Bauphysik, Baugrund, Brandschutz, Schadstoffuntersuchung, Vermessung.
Auf Basis des förderfähigen Raumprogramms für Grundschulen und der Wünsche der Gebäudenutzer (Schule, Musikschule, Hort und Mittagsbetreuung) wurde ein Ziel-Raumprogramm erarbeitet; die dort verzeichneten Räume und Funktionen waren nun im Bestand und im Anbau unterzubringen. Dieses Raumprogramm stellt die „Maximal-Variante“ dar. Im Planungsprozeß hat der Gemeinderat zudem folgende Entscheidungen getroffen:

- Verzicht auf eine eigenständige Aula,
- ein von der Mehrheit beschlossener Verzicht auf einen förderfähigen Neubau der Turnhalle als Einfeldsporthalle
- Abwicklung der Baumaßnahme in einem Abschnitt mit Auslagerung der Schule.

Hintergrund der Planung waren die 2017 in Aussicht gestellten hohen (Gewerbe-) Steuereinnahmen, die damals eine umfassende und schnelle Generalsanierung möglich erscheinen ließen.

Im März 2019 hat der Gemeinderat den Vorentwurf der Planungsbüros mit Kostenschätzung entgegengenommen:

- Für die Sanierung mit ca. 7900m² Bruttogeschoßfläche (BGF) wurden 2019 Kosten von ca. 16,5 Mio. € inkl. Baunebenkosten ermittelt.
- Für einen Erweiterungsbau mit ca. 2375m2 BGF wurden 2019 Kosten von ca. ca. 7,1 Mio. € brutto inkl. Baunebenkosten ermittelt.
- Für eine Interimscontaineranlage mit ca. 4000m2 BGF für den Schulbetrieb während der Bauzeit wurden ca. 4,52 Mio. € brutto ggf. zzgl. Baunebenkosten veranschlagt.
Der Gemeinderat hat die dargestellte Planung aus 2019 aber aufgrund der sich verschlechternden Steuer-Einnahmesituation gestoppt. Zudem sollten die Ergebnisse der Bürgermeisterwahl 2019 und der Kommunalwahl 2020 die weitere Planung auf eine breite Basis stellen.
In dieser Zeit haben sich Mitglieder des Gemeinderats in einem neu geschaffenen Arbeitskreis Schule darauf verständigt, neben einer Reduzierung des Raumprogramms auf das Notwendige auch die Anpassung der Schule an neue Lernkonzept (z.B. „Münchner Lernhauskonzept“, Schulcampus statt starrem Klassenverband) zu prüfen.
Infolge der Corona-Pandemie waren dafür vorgesehene Gebäudebegehungen in neugebauten Beispiel-Schulen in der Umgebung, nicht möglich. Lediglich die Grundschule konnte der neu gewählte Gemeinderat unter Führung von Schulleitung und Bauamt besichtigen.
Im Herbst 2021 wurden folgende Schritte zum weiteren Vorgehen festgelegt:

- Eine von der Mehrheit beschlossene Absage an einen Alternativstandort, d.h. die Schule bleibt auf dem jetzigen Grundstück
- Aufnahme eines Lernhauskonzepts in die Schulplanung
- Neudefinition der umzusetzenden Flächen (Pflicht-Raumprogramm) unter Einbeziehung aller Gebäudenutzer mit Berücksichtigung des ab 2026 gesetzlich festgelegten Anspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Schule
Die Ergebnisse werden derzeit zusammen mit den Nutzergruppen erarbeitet und sollen dann zu einem kleineren und besser finanzierbaren Raumprogramm für die Schulerneuerung führen. Auf dieser Basis soll dann ein neuer umsetzbarer Entwurf erarbeitet werden.
Der Gemeinderat wird aber notwendige Instandhaltungen an den Gebäuden oder Verbesserungen wie beim DigitalPakt weiter durchführen und nicht einsparen.

Freigabe durch Gemeinderatsbeschluß vom 25.01.2022
Verfasser: Sebastian Sefzig


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