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Allgemeines Funkbetriebszeugnis; Beantragung der Zulassung zur Prüfung sowie der Erstausstellung

Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:

  • Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
  • Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKWSeefunk, der nur in Küstennähe ausreicht.

Um das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) zu erlangen, müssen Sie eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Für die Zulassung zur Prüfung und die spätere Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung des LRC müssen Sie schriftlich oder online einen Antrag stellen.

Das LRC wird von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. (DSV) ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt.

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Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Sonstige Ausweise

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines allgemeinen Funkzeugnisses (LRC) digital auszufüllen und einzureichen.

Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Ausstellung eines allgemeinen Funkzeugnisses (LRC)

Fristen:

Sämtliche Unterlagen sowie die Prüfungsgebühr müssen spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ersatzausfertigung
  • Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.