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zur Leistung

Alltagskompetenzen – Schulen fürs Leben; Beantragung einer Förderung für Maßnahmen an nichtstaatlicher Schule

Im Rahmen des Konzepts arbeitet die gesamte Schulfamilie fächerübergreifend und mit qualifizierten externen Partnerinnen und Partnern zusammen. Inhaltlich umfassen die „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ den gesamten Bereich der Alltagskompetenzen und Lebensökonomie mit den Handlungsfeldern Gesundheit, Ernährung, Haushaltsführung, Selbstbestimmtes Verbraucherverhalten, Umweltverhalten und Digital handeln.

Zweck

Gefördert werden Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ für Schülerinnen und Schüler kommunaler Schulen sowie privater Ersatzschulen im Rahmen von Projektwochen insbesondere in Verbindung mit Fachvorträgen und Exkursionen.

Gegenstand

Zuwendungsfähig ist die Durchführung von Projektwochen gemäß dem Konzept „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Förderschulen, Wirtschaftsschulen und Schulen besonderer Art. In den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 sind bis zu zwei Projektwochen in zwei verschiedenen Jahrgangsstufen im Verlauf der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie der Jahrgangsstufen 5 bis 9 zuwendungsfähig.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die Träger kommunaler Schulen sowie die Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Ausgaben zur Durchführung der Projektwochen bzw. Projektmodule für:

  • Honorare für externe Partner und Fachkräfte,
  • Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler zu außerschulischen Lernorten im Rahmen von Unterrichtsgängen und Exkursionen,
  • Sachkosten (Materialien, Lebensmittel etc.).

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als nicht zurückzahlbarer einmaliger Zuschuss bzw. Zuweisung (Projektförderung) in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die maximale Förderhöhe für eine Einzelschule pro Schuljahr ergibt sich bei der Durchführung einer Projektwoche rechnerisch aus der Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 5 bis 9 multipliziert mit 100 Euro. Die maximale Förderhöhe für eine Einzelschule pro Schuljahr bei der Durchführung zweier Projektwochen ergibt sich in den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 rechnerisch aus der Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 5 bis 9 multipliziert mit 130 Euro. Für Schulen mit bis zu sechs Klassen beträgt die Förderhöhe in den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 700 Euro bei Durchführung einer Projektwoche bzw. 910 Euro bei Durchführung von zwei Projektwochen (Sockelbetrag).

Synonyme:

Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene, Öffentliche Förderung

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R) vom 8. August (BayMBl. Nr. 409), die durch Bekanntmachung vom 12. März 2025 (BayMBl. Nr. 127) geändert worden ist.

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R)

Fristen:

Der Antrag ist durch den Schulträger mit dem elektronisch bereitgestellten Antragsformular (abrufbar auf derHomepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, siehe weiterführende Links) bis zum 15. November eines Jahres (Ausschlussfrist) bei der zuständigen Regierung einzureichen. Nachträglich eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektwoche(n) ist/sind bis Ende Juli eines Schuljahres durchzuführen.

Die Zuwendungsempfänger haben einen Verwendungsnachweis (ohne Vorlage von Belegen) nach dem vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereitgestellten Muster (abrufbar auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, siehe weiterführende Links) spätestens nach sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der zuständigen Regierung vorzulegen.

Rechtsbehelf:

Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.