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Altersvorsorge- und Basisrentenverträge; Beantragung der Zertifizierung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen („Riester“) und Basisrentenverträgen („Rürup“) zuständig. Für in zertifizierte Verträge geleistete Beiträge kann ein Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht und bei Altersvorsorgeverträgen die Altersvorsorgezulage beantragt werden.

Anträge auf Zertifizierung stellen können Anbieter von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen und Spitzenverbände der in § 1 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) genannten Anbieter.

Ihren Antrag auf Zertifizierung des Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags reichen Sie schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein.
Die Zertifizierungsstelle prüft, ob

  • der Antrag von einem Anbieter nach § 1 Absatz 2 oder § 2 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) oder
  • einem Spitzenverband der in § 1 Absatz 2 genannten Anbieter eingereicht wurde und ob
  • die vorgelegten Vertragsmuster die Zertifizierungskriterien erfüllen.

Jedes zertifizierungsfähige Vertragsmuster erhält ein Zertifikat mit einer Zertifizierungsnummer. Die Zertifizierungsstelle prüft nicht, ob

  • das Produkt wirtschaftlich tragfähig ist,
  • die gemachten Zusagen des Anbieters erfüllbar sind und
  • die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.

Synonyme: Altersvorsorge, Altersvorsorgevertrag, Altersvorsorgeverträge, Basisrente, Basisrentenvertrag, Basisrentenverträge, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, Riester, Riester-Rente, Riester-Verträge, Rürup, Rürup-Rente, Rürup-Verträge, Sonderausgabenabzug, steuerliche Förderung Altersvorsorgezulage, Zertifizierung, Zertifizierungsnummer, Zertifizierungsstelle, zusätzliche Altersvorsorge

Lebenslagen: Vermarktung von Produkten und Leistungen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

  • Entrichtung der Gebühr: innerhalb eines Monats nach Bescheidbekanntgabe (§ 12 Absatz 2 Satz 2 AltZertG)
  • Ergänzungsanzeige: innerhalb von 3 Monaten (Ausschlussfrist) nach Zugang der Ergänzungsanforderung durch die Zertifizierungsstelle (§ 4 Absatz 5 AltZertG)
     

Rechtsbehelf:

  • Einspruch
  • Klage
     

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

AltersvorsorgeAltersvorsorgevertragAltersvorsorgeverträgeBasisrenteBasisrentenvertragBasisrentenverträgeBundeszentralamt für SteuernBZStRiesterRiester-RenteRiester-VerträgeRürupRürup-RenteRürup-VerträgeSonderausgabenabzugsteuerliche Förderung AltersvorsorgezulageZertifizierungZertifizierungsnummerZertifizierungsstellezusätzliche Altersvorsorge

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.