Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Arbeitsplatzverlust; Meldung als arbeitsuchend

Sie sind als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Haben Sie weniger als 3 Monate vorher vom Ende Ihres Arbeitsverhältnisses erfahren, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend melden.

Gleiches gilt, wenn Sie eine außerbetriebliche Ausbildung machen und Ihnen anschließend Arbeitslosigkeit droht.

Nach Ihrer Arbeitsuchendmeldung unterstützt Sie die Agentur für Arbeit bei Ihrer Suche nach einer passenden Stelle.

Generell sollten Sie sich so früh wie möglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, wenn

  • Sie gekündigt wurden,
  • Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft,
  • Sie mit Ihrem Arbeitgeber in gegenseitigem Einvernehmen einen Aufhebungsvertrag geschlossen haben,
  • Sie nach längerer Krankheit wieder Arbeit suchen,
  • die Schule, Berufsausbildung oder das Studium zu Ende geht und Sie noch keinen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz vertraglich fest in Aussicht haben,
  • Sie nach längeren Kindererziehungszeiten wieder in den Beruf einsteigen wollen oder
  • Sie aus sonstigen Gründen eine Arbeit suchen.

Synonyme: Amtsenthebung, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzsuche, Arbeitsverhältnis, Aufhebungsvertrag, Ausbildungsende, Befristung, Entlassung, Fristlose Kündigung, Gegenseitiges Einvernehmen, Jobsuche, Jobverlust, Kündigung, Kündigungsschreiben, Suspendierung

Lebenslagen: Arbeitslosigkeit

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie wissen, dass Ihre Beschäftigung oder Ihr begründeter beschäftigungsfreier Zeitabschnitt ohne Anschlussbeschäftigung bald endet. Zum Beispiel, weil Ihnen gekündigt wurde oder Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft. Ihr nächster Schritt: Melden Sie sich arbeitsuchend.

Arbeitsuchend melden

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Arbeitsuchend melden: Spätestens 3 Monate vor dem Ende Ihres Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses. 

Sollten Sie erst danach erfahren, dass Ihre Beschäftigung oder Ausbildung in weniger als 3 Monaten endet, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

Rechtsbehelf:

  • Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

AmtsenthebungarbeitslosArbeitslosigkeitArbeitsplatzsucheArbeitsverhältnisAufhebungsvertragAusbildungsendeBefristungEntlassungFristlose KündigungGegenseitiges EinvernehmenJobsucheJobverlustKündigungKündigungsschreibenSuspendierung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.