Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Als pharmazeutische Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie zur An- und Abmeldung von Arzneimitteln beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet.
Das Verfahren ist auch unter der Bezeichnung "Sunset Clause" bekannt.
Auch wenn Sie ein Arzneimittel nicht mehr produzieren, müssen Sie dies melden.
Die Zulassung verliert ihre Gültigkeit, wenn
Synonyme: Abmeldung, Anmeldung, Anzeigeverfahren, Arzneimittel, BfArM, Bundesinstitut für Arzneimittel Medizinprodukte, Einstellung des Inverkehrbringens, Inverkehrbringen, Meldung, Pharmazeutische-Unternehmer-Nummer, PharmNet-Bund, PNR, Sammelmeldung, Sunset Clause
Lebenslagen: Anmeldepflichten
Autor: Super-Admin
Die Herstellung und Vermarktung eines zugelassenen Arzneimittels kann online angezeigt werden. Wird ein Arzneimittel nicht mehr produziert, so ist dies ebenfalls anzuzeigen.
Abmeldung:
"Sunset Clause" ist ein reines Mitteilungsverfahren, daher gibt es keine Rechtsbehelfe.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.