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Ausländer; Ermittlung der Identität und Staatsangehörigkeit

Der konsequenten Durchsetzung der Ausreisepflicht durch die Ausländerbehörden kommt eine zunehmend wichtigere Bedeutung zu, um den gesetzlichen Auftrag des Aufenthaltsgesetzes – der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs (§ 1 Abs. 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) – zu erfüllen. Für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach Eintritt der Ausreisepflicht ist die frühzeitige Identitätsklärung wesentliche Voraussetzung.

Bei der Feststellung der Identität von Asylbewerbern sowie der Beschaffung von Nationalpässen und Passersatzpapieren handelt es sich um fachlich höchst anspruchsvolle und sehr spezialisierte Aufgaben. Die Zentrale Ausländerbehörde führt bei allen neu im den ANKER-Einrichtungen ankommenden Personen ausländerrechtliche Erstbefragungen durch. Diese dienen dazu, Erkenntnisse über die Identität der betroffenen Person, das Vorhandensein von Identitätsnachweisen und die Einreisemodalitäten zu gewinnen.

Die ausländerrechtliche Betreuung von Asylbewerbern bis zu der Aufenthaltsbeendigung abgelehnter und vollziehbar zur Ausreise verpflichteter ehemaliger Asylbewerber soll grundsätzlich durch die Zentralen Ausländerbehörden erfolgen, wobei der Ermittlung von Identität und Staatsangehörigkeit in allen Verfahrensstadien eine wesentliche Rolle zukommt. Schwerpunkte der Aufgaben sind daher

  • die Identitätsklärung aller neu einreisenden Asylbewerber ohne ausreichende Identitätsnachweise zum frühesten möglichen Zeitpunkt,
  • eine engmaschige ausländerrechtliche Betreuung von Mitwirkungsverweigerern sowohl während des laufenden Asylverfahrens und intensiviert nach dessen erfolglosem Abschluss zur Feststellung der Identität, sowie
  • die konsequente Aufenthaltsbeendigung nach erfolglosem Asylverfahren.

Synonyme:

Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung

Autor: Super-Admin

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.