Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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BeihilfeBayern; App

Mit der App können Beihilfeberechtigte des Freistaats Bayern Belege digital bei der zuständigen Beihilfestelle einreichen. Die Erfassung der Belege kann aktuell auf zwei Wegen erfolgen. Sie können die Belege einfach mit der App fotografieren oder per PDF-Upload hochladen. Bitte beachten Sie die Bearbeitungshinweise! Die Belege werden in der App verschlüsselt abgelegt und anschließend verschlüsselt übertragen. Sobald der Antrag beim Landesamt für Finanzen eingegangen ist, geht die Statusmeldung „Einreichung erfolgreich“ an Ihre App.

WICHTIG: Die App kann nur aktiviert werden, wenn Sie im Portal Mitarbeiterservice Bayern registriert sind! (Informationen hierzu finden Sie auf der Infoseite „BeihilfeBayern App“).

ANMELDUNG UND REGISTRIERUNG

Voraussetzung für die Nutzung ist die Aktivierung der App im Rahmen eines Registrierungsprozesses. Hierfür sind folgende Schritte notwendig:

  1. Eingabe Personalnummer und Geburtsdatum
  2. Festlegung eines Passwortes
  3. Abschluss der Registrierung durch die Eingabe eines Aktivierungscodes. Der Aktivierungscode wird im Portal „Mitarbeiterservice Bayern“ unter „BeihilfeOnline“ angezeigt. Er kann per App gescannt oder manuell eingegeben werden. Nach der Aktivierung können Sie die App nutzen.

Die App ist barrierefrei (weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Infoseite „BeihilfeBayern App“).

Synonyme: Android, Beihilfe Freistaat Bayern, iOS, Verbraucher

Lebenslagen: Apps

Autor: Super-Admin

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AndroidBeihilfe Freistaat BayerniOSVerbraucher

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.