Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Wer beruflich Betreuungen führen möchte, muss sich bei der zuständigen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) registrieren lassen.
Je nachdem, wie lange Sie bereits als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer tätig sind und welchen Studien- oder Berufsabschluss Sie besitzen, gelten unterschiedliche Regelungen in Bezug auf das Registrierungsverfahren und den Sachkundenachweis.
Zuständige Stammbehörde: Betreuungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Sitz des beruflichen Betreuers befindet oder errichtet werden soll. Ist ein Sitz des beruflichen Betreuers nicht vorhanden und soll ein solcher auch nicht errichtet werden, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Wohnsitz des beruflichen Betreuers.
Synonyme:
Lebenslagen: Betreuung, Schritt in die Selbständigkeit
Autor: Super-Admin
Für bereits vor dem 1. Januar 2023 tätige Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (Bestandsbetreuer) gilt:
Für alle anderen gilt:
verwaltungsgerichtliche Klage
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.