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Die Eignung der Ausbildungsstätten für Landwirte/Landwirtinnen muss von der zuständigen Regierung geprüft und anerkannt werden.
Zur Sicherung der Ausbildungsqualität darf die Ausbildung zum Landwirt bzw. zur Landwirtin nur in anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden.
Die Anerkennung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgt durch die zuständige Regierung.
Synonyme: Landwirt, Landwirtin, Landwirtschaft
Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten, Betriebliche Ausbildung
Autor: Super-Admin
Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn des ersten Berufsausbildungsverhältnisses gestellt werden.
Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage
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