Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Steuerberater/-innen, Steuerbevollmächtigte oder Geschäftsführer/-innen oder Vertretungsberechtigte einer Berufsausübungsgesellschaft, die im Berufsregister eingetragen aber nicht länger tätig sind, können auf Ihre Bestellung verzichten.
Mit dem Verzicht auf die Bestellung erlischt die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen. Der Verzicht wird in der Regel wirksam mit Zugang bei der Steuerberaterkammer.
Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Kammerbezirk, in dem die berufliche Niederlassung liegt bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat.
Synonyme:
Lebenslagen: Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse
Autor: Super-Admin
Die Bestellung als Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r erlischt durch Verzicht gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer. Hier können Sie Ihren Verzicht auf Bestellung erklären.
keine
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.