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Berufsvorbereitungsjahr „Neustart“; Beantragung einer Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus

Zweck

Zuwendungen nach dieser Richtlinie werden zur Förderung der Maßnahmen zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials junger Menschen gewährt, die in der Priorität 1 des Programms Bayern ESF+ 2021 bis 2027 – Arbeiten und Leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa – vorgesehen sind.

Durch die BVJ „Neustart“-Klassen soll das Bildungs- und Ausbildungspotential dieser Jugendlichen und jungen Erwachsenen erschlossen werden, die ohne besondere Unterstützung mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen oder einen unter ihren Möglichkeiten liegenden Schulabschluss bzw. Ausbildungsabschluss erreichen würden.

Gegenstand

Gefördert wird die Einrichtung von BVJ „Neustart“-Klassen an Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung gemäß Nr. 1.2 der Förderrichtlinie.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Träger des Schulaufwands öffentlicher oder staatlich anerkannter Berufsschulen, auch solcher zur sonderpädagogischen Förderung.

Zuwendungsfähige Kosten

Förderfähig sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Ausgaben:

  • Vergütungen für direkt dem Projekt zurechenbares Eigen- und Fremdpersonal – Lehrkräfte (Kostenposition 1.1)
  • Bildungs- und Betreuungspersonal (ohne Lehrkräfte) durch Dritte (Kostenposition 1.2)
  • Bildungs- und Betreuungspersonal (ohne Lehrkräfte) durch Eigenmittel (Kostenposition 1.3)
  • Restkosten (Kostenposition 5)

Art und Höhe

Es werden bis zu 84 000 Euro als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.

Synonyme:

Lebenslagen: Bildung und Kultur, Förderprogramme

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2021 – 2027 kann online beantragt werden.

Europäischer Sozialfonds Bavaria 2021

Fristen:

Förderanträge sind grundsätzlich bis 4 Wochen vor Beginn des Bewilligungszeitraums zu stellen; bei Projekten, für die der vorzeitige Maßnahmebeginn als genehmigt gilt, bis 31. Oktober.

Verwendungsnachweise sind bis 15. Februar des Jahres vorzulegen, das auf den Bewilligungszeitraum folgt.

Rechtsbehelf:

Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.