Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Nach bundesrechtlichen Vorgaben sind regelhaft die obersten Landesbehörden, in diesem Fall das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), als sogenannte Arzneimittelüberwachungsbehörden für die Überwachung des medizinischen Betäubungsmittelverkehrs zuständig, sofern von dieser Landesbehörde keine Zuweisung der Zuständigkeit an eine andere Stelle erfolgt. Von dieser Möglichkeit machen die Länder regelhaft Gebrauch, so auch Bayern.
Das StMGP hat durch Verordnung den Kreisverwaltungsbehörden diese Aufgabe zugewiesen, sodass diese durch ihre Gesundheitsämter für die Überwachung des medizinischen Betäubungsmittelverkehrs in Apotheken, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen, Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, Einrichtungen der Rettungsdienste sowie Einrichtungen, in denen eine Behandlung mit dem Substitutionsmittel Diamorphin stattfindet, zuständig sind. Ihnen obliegt auch die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die sich aus dem Betäubungsmittelrecht ergeben. Kreisfreie Gemeinden, die die Aufgaben der Gesundheitsämter nicht wahrnehmen, beteiligen das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Gegenstände der Überprüfung sind insbesondere
Meldungen bzw. Verdachtsmeldungen von Verstößen gegen betäubungsmittelrechtliche Vorgaben in obengenannten medizinischen Einrichtungen sind daher an das jeweils örtlich für die Einrichtung zuständige Gesundheitsamt zu richten.
Synonyme: Betäubungsmittel
Lebenslagen: Verbraucherschutz
Autor: Super-Admin
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Leider wurden keine Beiträge gefunden
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.