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Betriebliches Eingliederungsmanagement; Einschaltung des Inklusionsamtes

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine präventive Maßnahme, um Arbeitsplätze von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten (dauerhaft) zu sichern. Die Durchführung ist Aufgabe des Arbeitgebers.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll

  • einer möglichen Arbeitsunfähigkeit vorbeugen,
  • eine bereits bestehende Arbeitsunfähigkeit überwinden,
  • dazu beitragen, die Arbeitsplätze von Menschen mit und ohne Behinderung zu erhalten.

Arbeitgeber sind zum BEM verpflichtet, wenn ein Beschäftigter oder eine Beschäftigte (mit oder ohne Behinderung) im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. Der oder die betroffene Beschäftigte hingegen ist nicht verpflichtet, das Angebot zum BEM anzunehmen. Im Rahmen eines BEM wird z. B. geprüft, ob

  • eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes (z. B. höhenverstellbarer Arbeitstisch, Hebelifter usw.) ein Rückenleiden lindern kann,
  • die Arbeit so organisiert werden kann, dass stressbedingten Leiden vorgebeugt wird,
  • nach einer Krebserkrankung eine Verringerung der Arbeitszeit für einen möglichst unbelasteten Wiedereinstieg sorgen könnte,
  • eine stationäre medizinische Reha die Beschwerden nachhaltig verbessern und die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen kann.

Der Arbeitgeber muss zunächst mit dem betroffenen Mitarbeiter oder der betroffenen Mitarbeiterin Kontakt aufnehmen. Für alle folgenden Schritte sind die Zustimmung und Beteiligung der Beschäftigten erforderlich. Außerdem sind der Betriebs- oder Personalrat und - bei schwerbehinderten Beschäftigten - die Schwerbehindertenvertretung hinzuzuziehen. Kommen bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen Leistungen des Inklusionsamtes in Form der begleitenden Hilfen in Betracht, so beteiligt der Arbeitgeber auch das Inklusionsamt an diesem Verfahren.

Weitere betriebliche Partner, wie der betriebsärztliche Dienst oder aber auch externe Hilfen, wie der Integrationsfachdienst (IFD), bilden ein Team für die Arbeit im Einzelfall.

Weiterführende Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement finden Sie auf den Seiten des ZBFS-Inklusionsamtes (siehe unter "Weiterführende Links").

Synonyme:

Lebenslagen: Allgemeines, Arbeits- und tarifrechtliche Rahmenbedingungen, Finanzielle und sonstige Hilfen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können über das Kontaktformular beim Eintreten von Schwierigkeiten, die das Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis mit einer schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Person gefährden können, mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales Kontakt aufnehmen.

Kontaktformular Prävention und Eingliederungsmanagement

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

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Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.