Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Beurlaubung; Beantragung durch Arbeitnehmer des Freistaats Bayern

Im Laufe des Arbeitslebens ändern sich die Lebensumstände der Beschäftigten ständig. Das hat Auswirkungen auf das Berufsleben. Die Notwendigkeit von flexiblen Arbeitsbedingungen wird nicht zuletzt aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der demographischen Entwicklung immer größer. Der Freistaat Bayern als Arbeitgeber will die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrer jeweiligen Situation unterstützen und bietet umfangreiche Möglichkeiten zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, der Dauer sowie den Rechtsfolgen einer Beurlaubung finden Sie in der Broschüre "Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaats Bayern" (siehe unter "Weiterführende Links").

Synonyme: Öffentliche Dienst

Lebenslagen: Arbeits- und Tarifrechtliche Rahmenbedingungen, Beurlaubung auf Antrag

Autor: Super-Admin

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.