Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Brunnenbohrung; Anzeige

Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der zuständigen Behörde anzuzeigen. Unter anderem ist die Errichtung eines Brunnens anzuzeigen.

Soweit eine Brunnenbohrfirma mit der Niederbringung des Brunnens beauftragt wird, obliegt dieser die Anzeigepflicht.

Wird ein Brunnen ohne vorherige Anzeige errichtet, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, für die ein Bußgeldrahmen bis zu 5.000 Euro vorgesehen ist. Darüber hinaus kann es in solchen Fällen unter bestimmten Umständen auch notwendig werden, den Brunnen wieder fachgerecht zurückzubauen.

Synonyme: Bohrung

Lebenslagen: Anmeldepflichten, Tier-, Pflanzen- und Naturschutz

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Fristen:

Die Anzeige muss mindestens einen Monat vor geplantem Beginn der Arbeiten erfolgen.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

Bohrung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.