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Bundesadler; Beantragung der Genehmigung für die Verwendung

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine obere Bundesbehörde und ist für die Genehmigung der Verwendung des Bundesadlers zuständig.

Staatliche Hoheitszeichen wie Bundesadler, Bundeswappen und Bundesdienstflagge dürfen grundsätzlich nur von Behörden des Bundes beziehungsweise zu deren amtlichen Zwecken verwendet werden. Dies gilt auch für Bundesadlerdarstellungen (zum Beispiel Wappen, Wappenteile und Flaggen), die diesen zum Verwechseln ähnlich sind. Für die Landeswappen der Bundesländer ist das Bundesverwaltungsamt nicht zuständig. Ob eine Nutzung erlaubt ist, können Sie bei den jeweiligen Innenministerien der Länder in Erfahrung bringen.

In der Regel wird die Verwendung der Hoheitszeichen für Sie als Privatperson, Firma oder Verein nicht gestattet. Fragen Sie gerne nach, falls Sie sich nicht sicher sein sollten, ob Ihre (beabsichtige) Verwendung des Bundesadlers, Bundeswappens oder der Bundesdienstflagge erlaubt ist. Entwürfe können Sie beim folgenden Formular einfach anhängen und prüfen lassen.

Sofern Sie den Eindruck haben, dass Hoheitszeichen des Bundes missbräuchlich verwendet werden, können Sie dies gerne beim BVA unter hoheitszeichen@bva.bund.de melden.
Benötigen Sie eine Genehmigung zur Herstellung des großen und des kleinen Bundessiegels und möchten in das Anschriftenverzeichnis der herstellungsberechtigten Unternehmen aufgenommen werden, kann eine Genehmigung schriftlich oder per E-Mail unter hoheitszeichen@bva.bund.de beantragt werden.

Das Bundeswappen ist das Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland. Es ist in den Farben Schwarz-Rot-Gold der Bundesflagge gestaltet und zeigt auf einem gold-gelben, unten spitz zulaufenden Wappenschild den schwarzen Bundesadler.

Die Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) enthält die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge und darauf den sogenannten Bundesschild. Im Gegensatz zum Bundeswappen handelt es sich hierbei um ein Halbrundschild und der Adler ist etwas anders gezeichnet. Der Bundesschild wird auf der Bundesdienstflagge, auf der Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr sowie auf den Truppenfahnen der Bundeswehr verwendet.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass eine Verwendung von Hoheitszeichen des Bundes ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bußgeld geahndet werden kann

Synonyme: Adler, Bundesadler, Bundesbehörden, Bundesdienstflagge, Bundesfarben, Bundesflagge, Bundesschild, Bundesverwaltungsamt, Bundeswappen, BVA, Dienstflagge, Erlaubnis zur Herstellung des Bundessiegels, Flagge, großes Bundessiegel, Herstellung des großen Bundessiegels, Herstellungsberechtigung, Herstellungserlaubnis, Hoheitszeichen, kleines Bundessiegel, Münzen, OWiG, Sportkleidung, Wappen

Lebenslagen: Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Genehmigung für die Verwendung des Bundesadlers online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.

Verwendung des Bundesadlers Genehmigung

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Verwaltungsrechtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

AdlerBundesadlerBundesbehördenBundesdienstflaggeBundesfarbenBundesflaggeBundesschildBundesverwaltungsamtBundeswappenBVADienstflaggeErlaubnis zur Herstellung des BundessiegelsFlaggegroßes BundessiegelHerstellung des großen BundessiegelsHerstellungsberechtigungHerstellungserlaubnisHoheitszeichenkleines BundessiegelMünzenOWiGSportkleidungWappen

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.