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Digitalfunk BOS; Beantragung eines Zugangs zur Testplattform Digitalfunk

Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums und stellt eine Testplattform für den Digitalfunk von Einsatzkräften, wie Polizei und Feuerwehr, zur Verfügung.

Einsatzkräfte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), zum Beispiel Polizei oder Rettungsdienste, kommunizieren im Einsatz über den Digitalfunk BOS.

Auf der Testplattform der BDBOS können Sie als

  • Hersteller,
  • Lieferant,
  • Prüfstelle oder
  • weitere Berechtigte ihre Endgeräte beziehungsweise Systemkomponenten vor Ort in Berlin erproben.

Die Testplattform (BOS-Digitalfunk) bildet die technischen und funktionalen Eigenschaften des BOS-Digitalfunknetzes ab. Sie ermöglicht es Ihnen zu testen, ob Sprechfunkgeräte im BOS-Digitalfunknetz störungsfrei funktionieren oder mit anderen BOS-Endgeräten interoperabel sind.

Die Tests erfolgen unter Laborbedingungen und in einer räumlich abgeschlossenen Umgebung.

Aufgrund von Sicherheitsanforderungen müssen Sie für den Zugang zur BDBOS-Testplattform vorab einen Antrag stellen.

Die BDBOS nennt Ihnen dann einen verbindlichen Nutzungszeitraum. Dabei berücksichtigt die BDBOS soweit möglich Ihre Terminwünsche.

Synonyme: Alarmempfänger, APRT, BDBOS, BOS-Digitalfunk, Digitalfunk, Feuerwehrfunk, FRT, HRT, Landfunk, MRT, Polizeifunk, Sprechfunk, Testlabor, TETRA

Lebenslagen: Produktsicherheit

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Zugang zur Testplattform der BDBOS online beantragen

Fristen:

Stellen Sie den Antrag mindestens 3 Wochen vor dem Wunsch-Nutzungszeitraum bei der BDBOS.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

AlarmempfängerAPRTBDBOSBOS-DigitalfunkDigitalfunkFeuerwehrfunkFRTHRTLandfunkMRTPolizeifunkSprechfunkTestlaborTETRA

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.