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Das Auswärtige Amt (AA) stellt amtliche Pässe aus. Amtliche Pässe sind Diplomaten- und Dienstpässe, sowie vorläufige Diplomaten- und Dienstpässe. Ein amtlicher Pass dient als Ausweisdokument für Grenzüberschritte.
Amtliche Pässe werden an Personen ausgestellt, die im Rahmen einer Dienstreise die Interessen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) vertreten. Abhängig von Ihrem Berufsfeld können Sie einen Diplomatenpass oder einen Dienstpass beantragen. Ein vorläufiger amtlicher Pass wird nur in Einzelfällen ausgestellt, wenn Sie den amtlichen Pass sofort benötigen und dies dem AA begründen können.
Wenn der Grund für die Ausstellung des Passes nicht mehr existiert, muss der Pass an das Auswärtige Amt zurückgegeben werden.
Wenn Sie einen amtlichen Pass erhalten, kann Ihnen weiterhin ein Reisepass, ein vorläufiger Reisepass oder ein Kindereisepass ausgestellt werden.
Synonyme: Amtliche Pässe, Auslandsaufenthalt, Dienstpass, Dienstpässe, Dienstreise, Diplomatenpass, Pass, Passgesetz, Reisepaß, vorläufige Dienstpässe, vorläufige Diplomatenpässe, vorläufiger Dienstpass, vorläufiger Diplomatenpass
Lebenslagen: Abordnung und Versetzung ins Ausland, Reisepass
Autor: Super-Admin
Die Gültigkeitsdauer wird anhand der Dauer der dienstlichen Aufgabe oder des amtlichen Auftrags bemessen. Die Gültigkeitsdauer darf nicht länger als 10 Jahre sein.
Ein vorläufiger Diplomaten- oder Dienstpass darf nicht länger als 1 Jahr gültig sein.
Die Gültigkeitsdauer darf nicht verlängert werden.
Keine
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.