Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Das Interesse der Verbraucher an hochwertigen und frischen Erzeugnissen der heimischen Landwirtschaft ist groß. Viele bäuerliche Betriebe sehen deshalb eine Chance, mit der direkten Vermarktung von selbst erzeugten Produkten eine zusätzliche Wertschöpfung zu erzielen. Für den unternehmerischen Einstieg in die Direktvermarktung müssen allerdings die Voraussetzungen stimmen. Neben den persönlichen, betrieblichen und marktspezifischen Belangen sind auch eine Reihe von rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bietet in einer Publikation eine Zusammenstellung der Rechtsvorschriften, die für die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und der im bäuerlichen Betrieb veredelten Produkte wichtig sind. Sie spielen insbesondere für die Betriebsorganisation, den Verbraucherschutz, die Wettbewerbsgleichheit und die Steuergerechtigkeit eine große Rolle. Der direktvermarktende Landwirt muss sich nicht nur um die Produktion der Rohstoffe, sondern auch um deren Verarbeitung, Lagerung, evtl. Transport sowie den Verkauf der Produkte kümmern.
Durch die Einbeziehung nationaler und EU-weiter Vorschriften können immer wieder Änderungen in den Rechtsvorschriften eintreten. Für detaillierte Auskünfte empfehlen wir deshalb ein Beratungsgespräch am zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und bei den entsprechenden Kommunal- und Steuerbehörden.
Synonyme: Bauernhof, Bauernhöfe mit Direktvermarktung ab Hof, Bauernhofgastronomie, Bauernhof-Gastronomie, Bauernhofladen, Bauernhof mit Direktvermarktung ab Hof, Bauernladen, Bauernmarkt, Direktverkauf, direkt vermarkten, Direktvermarkter, Direktvermarktung, Einkaufen auf dem Bauernhof, Erwerbskombinationen, Geschenkkörbe mit bäuerlichen Spezialitäten, Hofverkauf, Landwirt, Landwirtschaft, landwirtschaftliche Direktvermarktung, landwirtschaftliche Erzeugnisse, landwirtschaftliche Produkte, Lebensmittelunternehmen, Lieferdienst, Marktstand, Milchabgabeautomat, Milchtankstelle, Milchverkauf, Milchverkaufstelle, Onlineshop, regionale Geschenkkörbe, regionaler Geschenkkorb, Schmankerlservices, Schmankerl-Services, Verkauf ab Hof, Verkauf auf Bauernmärkten, Verkauf auf Wochenmärkten, Verkaufsautomat, Warenautomat, Wochenmarkt
Lebenslagen: Kauf von Waren, Vermarktung von Produkten und Leistungen
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.