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Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben und im Ausland leben, können Sie einen Antrag auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Wiedereinbürgerung) stellen.
Die Wiedereinbürgerung nach einem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist eine Ermessensentscheidung. Wesentliche Gesichtspunkte sind:
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die Wiedereinbürgerung mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.
Synonyme: Auslandseinbürgerung, Citizenship lost, Deutsche Staatsangehörigkeit, Discretionary naturalization, Ehemalige Deutsche, Ehemalige deutsche Staatsangehörige, Einbürgerung, Einbürgerung im Ausland, Ermessenseinbürgerung, Former German nationals, Former Germans, German nationality, Naturalization, Naturalization abroad, Paragraph 13 Staatsangehörigkeitsgesetz, Re-naturalization, Section 13 Nationality Act, Staatsangehörigkeit verloren, Wiedereinbürgerung
Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung
Autor: Super-Admin
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