Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Eisenbahninfrastruktur; Einreichung einer Diskriminierungsanzeige

Sie sind als zugangsberechtigtes Unternehmen oder zugangsberechtigte Person der Ansicht, dass ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen Sie beim Zugang zu Schienenwegen oder Serviceeinrichtungen diskriminiert oder in Ihren Rechten einschränkt? Dann können Sie dies der Bundesnetzagentur melden. Die Bundesnetzagentur ist für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur zuständig.

Sollten Sie sich als Fahrgast in Ihren Rechten eingeschränkt sehen, zum Beispiel durch Fahrtverzögerungen und damit einhergehenden Konsequenzen, können Sie sich an das Eisenbahnbundesamt (EBA) wenden.

Ihre Eingabe (Diskriminierungsanzeige) können Sie formlos per Post, E-Mail, Fax und Telefon oder online übermitteln. Sie sollte insbesondere enthalten:

  • eine präzise Schilderung des Sachverhalts aus Ihrer Sicht
  • Zeitpunkt der möglichen Diskriminierung
  • den Namen des Unternehmens, durch das Sie sich diskriminiert sehen

Synonyme: Abstellung, Anfrage, BNetzA, Bundesnetzagentur, Diskriminierungsanzeige, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Eisenbahnregulierung, Eisenbahnverkehrsunternehmen, EIU, ERegG, EVU, Hafen, NBS, Netzzugang, Nutzungsbedingungen, Schienenwege, Serviceeinrichtung, SNB, Terminal, Zugang, Zugangsberechtigte

Lebenslagen: Beschwerden und Petitionen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Zukünftig können Sie bei uns auch mehr und mehr Behördengänge direkt online erledigen.

Potenzielle Diskriminierung beim Zugang zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn melden

Fristen:

Es gibt keine Fristen.

Rechtsbehelf:

  • Rechtsbeschwerde an die Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur
  • Rechtsweg über das Verwaltungsgericht Köln

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

AbstellungAnfrageBNetzABundesnetzagenturDiskriminierungsanzeigeEisenbahninfrastrukturunternehmenEisenbahnregulierungEisenbahnverkehrsunternehmenEIUERegGEVUHafenNBSNetzzugangNutzungsbedingungenSchienenwegeServiceeinrichtungSNBTerminalZugangZugangsberechtigte

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.