Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung; Einreichung der Tätigkeitsnachweise durch Träger von Beratungsangeboten

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe.

Wenn Sie als Träger solche Beratungsangebote anbieten und dafür Zuschüsse erhalten, müssen Sie die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse nachweisen. Zur Prüfung der zweckgerichteten Verwendung der Zuschüsse müssen Sie jährlich Ihre Tätigkeitsnachweise einreichen. Geprüft wird insbesondere:

  • ob Sie die inhaltlichen Ziele erreicht haben
  • ob Ihre Verwendung der Mittel zweckgerichtet und wirtschaftlich erfolgt ist
  • ob Ihre Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen

Synonyme: Beratungsangebote, Consulting services, Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, EUTB, EUTBV, Participation counseling, Participation Counseling Ordinance, Supplementary independent participation advice, Teilhabeberatung, Teilhabeberatungsverordnung

Lebenslagen: Förderungen auf Bundesebene, Förderungsberatung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das Online-Portal ProDaBa bietet die Möglichkeit, alle Anträge zur EUTB online anzulegen, auszufüllen und mit Unterlagen einzureichen. Das betrifft die Anträge auf Zuschuss sowie den Tätigkeitsnachweis und die Belegliste.

Tätigkeitsnachweise für Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) online abgeben

Fristen:

Widerspruchsfrist gegen einen möglichen Rückforderungsbescheid: 1 Monat

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch gegen den Prüf- oder Widerrufsbescheid

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

BeratungsangeboteConsulting servicesErgänzende unabhängige TeilhabeberatungEUTBEUTBVParticipation counselingParticipation Counseling OrdinanceSupplementary independent participation adviceTeilhabeberatungTeilhabeberatungsverordnung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.