Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Fachakademie; Anmeldung

Aufnahmebedingungen: In der Regel ein mittlerer Schulabschluss und eine entsprechende berufliche Vorbildung. Die Fachakademien unterscheiden sich jedoch hinsichtlich Aufnahmebedingungen, Ausbildungsdauer und Abschlüssen. Interessenten sollten direkt bei der jeweiligen Schule nachfragen. Die jeweiligen Aufnahmebedingen sind in den §§ 4 bis 8 FakO geregelt.

Abschlüsse: Die Staatliche Abschlussprüfung verleiht eine staatlich festgelegte Berufsbezeichnung. Absolventinnen und Absolventen von Fachakademien bestimmter Ausbildungsrichtungen können an einer Ergänzungsprüfung teilnehmen. Wer sie besteht, ist zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt.

Wer in der Abschlussprüfung der Fachakademie und in der Ergänzungsprüfung jeweils die Gesamtnote "sehr gut" erhält, erwirbt damit die fachgebundene Hochschulreife. Sie berechtigt zum Studium bestimmter Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen nach Maßgabe der Qualifikationsverordnung und der Liste der Zuordnung von Nachweisen der fachgebundenen Hochschulreife zu Hochschulstudiengängen. Absolventen von Fachakademien bestimmter Ausbildungsrichtungen erhalten den Bachelor Professional.

Bei den Fachakademien gibt es folgende Ausbildungsrichtungen:

  • Brau- und Getränketechnologie,
  • Heilpädagogik,
  • Medizintechnik,
  • Raum- und Objektdesign,
  • Wirtschaft,
  • Sozialpädagogik,
  • Sprachen und internationale Kommunikation,
  • Ernährungs- und Versorgungsmanagement,
  • Darstellende Kunst und
  • Restauratorenausbildung für Möbel und Holzobjekte

Synonyme:

Lebenslagen: Schulische Berufsausbildung, Weiterbildung

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Schulordnung für die Fachakademien (Fachakademieordnung – FakO)

§§ 4-8 FakO

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.