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Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen (für Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik)

Das Fahreignungsseminar im Sinne des § 4a Straßenverkehrsgesetz (StVG) besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Lediglich Fahrlehrer, die über eine Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik verfügen, sind zur Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme berechtigt.

Für die Erteilung der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik hat ein Fahrlehrer u.a. an einem Einweisungslehrgang teilzunehmen.

Die Leitungen dieser Einweisungslehrgänge müssen wiederum u. a. an einem Einführungsseminar für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen für die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik teilnehmen.

Die Träger dieser Seminare bedürfen einer Anerkennung durch die Regierung der Oberpfalz.

Synonyme:

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.