Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Fernlehrgang; Beantragung der Zulassung oder von wesentlichen Änderungen

Die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) mit Sitz in Köln

  • entscheidet über die Zulassung oder das Versagen der Zulassung aller zulassungspflichtigen Fernlehrgänge. Ohne eine Zulassung dürfen Fernlehrgänge im Sinne des Gesetzes in Deutschland nicht vertrieben oder beworben werden,
  • überprüft in der Regel im Abstand von drei Jahren den Fortbestand der Zulassungvoraussetzungen der Fernlehrgänge,
  • entscheidet über die Zulassung wesentlicher Änderungen von zugelassenen Fernlehrgängen,
  • registriert nicht zulassungspflichtige Fernlehrgänge (sog. "Hobby-Lehrgänge", die ausschließlich der Freizeitgestaltung dienen). Über den Vertrieb dieser Lehrgänge ist der ZFU Anzeige zu erstatten. Die Entscheidung, ob es sich tatsächlich um einen "Hobby-Lehrgang" handelt, liegt bei der ZFU. Die Fernunterrichtsverträge solcher Fernlehrgänge unterliegen ebenfalls dem Fern-USG und werden von der ZFU geprüft.

Synonyme: Fernkurs, Fernstudium, Internetkurse, Zulassung, studiengang, zugelassene Fernkurse, zugelassene Fernkurse, zugelassene Internetkurse, zugelassene Internetkurs, zugelassenes Fernstudium

Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten

Autor: Super-Admin

Fristen:

Ein zulassungspflichtiger Fernlehrgang darf erst nach erfolgter Zulassung vertrieben bzw. angeboten werden. Der Vertrieb eines Fernlehrgangs ohne die erforderliche Zulassung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

Fernkurs, FernstudiumInternetkurse, Zulassungstudiengangzugelassene Fernkurse, zugelassene Fernkursezugelassene Internetkurse, zugelassene Internetkurszugelassenes Fernstudium

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.