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Feuerwerkskörper; Beantragung der Erlaubnis zum Aufstieg

Sie müssen die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz und in einer Höhe von mehr als 300 m beim zuständigen Luftamt beantragen.

Synonyme:

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Freizeitgestaltung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Bitte stellen Sie den Antrag mindestens eine Woche vor dem geplanten Abbrennen.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.