Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Zweck der Förderung ist es,
Gefördert werden im Rahmen des Zuwendungszwecks die Beratungs- und Betreuungstätigkeit und die Koordination und Unterstützung der aktiven Flüchtlings- und Integrationsberatungsstellen sowie die bayernweite bedarfsgerechte Sicherstellung der Beratung.
Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Träger auf der untersten Organisationsebene, bei denen das Personal beschäftigt ist, aus dem Bereich der freien Wohlfahrtspflege mit Sitz in Bayern sowie die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte in Bayern. Es ist ebenso zulässig, andere Träger aus dem Kreise der Zuwendungsempfänger oder übergeordnete Dachverbände zur Antragstellung zu bevollmächtigen und sich zu einem Trägerverband zusammenzuschließen.
Zuwendungsempfänger für Aufgaben der Koordination und Unterstützung der aktiven Flüchtlings- und Integrationsberatungsstellen sowie der bayernweiten bedarfsgerechten Sicherstellung der Beratung sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf Ebene der Landesverbände.
Synonyme: Asylsozialberatung, Ausländerberatung, Aussiedlerberatung, Integrationsberatung, Migranten, Migrationsberatung, Spätaussiedlerberatung, Zuwanderer
Lebenslagen: Ausländische Flüchtlinge / Spätaussiedler
Autor: Super-Admin
Sie können eine Zuwendungsantrag für eine Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung online übermitteln.
Für Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf Ebene der Landesverbände kann online ein Verwendungsnachweis für eine Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung online eingereicht werden.
Sie können den Verwendungsnachweis für eine Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung (BIR III) online einreichen.
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf Ebene der Landesverbände können die Verwendungsbestätigung für eine Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR III) online übermitteln.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.