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Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
Für die erstmalige Einführung (Erstantrag) sowie die Änderung (Folgeantrag) von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten benötigen Sie eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts (LBA).
Bei einer erstmaligen Einführung (Erstantrag) von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten wird für das im Betriebshandbuch Teil A (OM-A) zu integrierende Organisation Management Manual (OMM) Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) eine Genehmigung benötigt. Das gilt für geplante Flugdienste, die ein Ermüdungsrisikomanagement (Fatigue Risk Management, FRM) erfordern.
Bei einem Folgeantrag benötigen Sie eine Genehmigung für das im OM-A zu integrierende OMM-Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) bei
Für Ausnahmen (Ausnahmeantrag) bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Es können folgende Meldungen eingereicht werden:
Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT)
Als Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie als Organisation im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Flugzeuge folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide folgendes melden:
Als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie als Organisation im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Hubschrauber folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide und sonstiges folgendes melden:
Nicht gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC)
Als nicht gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC) können Sie als Organisation oder Einzelunternehmen beziehungsweise sonstige selbstständig tätige Person im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Flugzeuge und Hubschrauber folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide und sonstiges folgendes melden:
Synonyme: Betriebshandbuch, CAT, Dienstzeiten, Ermüdungsrisikomanagement, Flugbesatzung, Flugdienstzeiten, Flugzeiten, Flugzeitenspezifikationsplan, Flugzeitspezifikationsplan, FRM, FRMS, Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb, Kommandanten-Entscheid, NCC, OM-A, OMM, Ruhezeiten, Schlafgelegenheit
Lebenslagen: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.