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Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle

Aus- und Weiterbildungseinrichtungen und Unternehmen, die Prüfungen abnehmen, Trainingsprogramme durchführen und die entsprechenden Sachkundebescheinigungen (Zertifikate) ausstellen, bedürfen nach § 9 ChemKlimaschutzV der Anerkennung durch die zuständige Behörde. Dies gilt auch für die Durchführung von Auffrischungskursen und die Bescheinigung der Teilnahme an Auffrischungskursen.

Die Anerkennung von Aus- oder Fortbildungseinrichtungen zur Abnahme von Prüfungen, zur Durchführung von Trainingsprogrammen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen (Zertifikaten) sowie zur Durchführung von Auffrischungskursen und zur Bescheinigung der Teilnahme an Auffrischungskursen erfolgt auf Antrag durch das Bayerische Landesamt für Umwelt.

Der Antrag nach § 9 ChemKlimaschutzV zur Abnahme von Prüfungen, zur Durchführung von Trainingsprogrammen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen (Zertifikaten) sowie zur Durchführung von Auffrischungskursen und zur Bescheinigung der Teilnahme an Auffrischungskursen soll formlos und schriftlich, z.B. per E-Mail, mit folgenden Daten des Antragsstellers erfolgen:

  • Nennung der Aus- und Weiterbildungseinrichtung /des Unternehmens
  • Nennung von Prüf- und Zertifizierungsstelle bei Unternehmen
  • Nachweis der Qualifikation der Prüfer/Zertifizierer
  • Ausstattung
  • Schulungsunterlagen
  • Katalog mit Prüfungsfragen zur theoretischen und praktischen Prüfung gemäß Anhang der Durchführungsverordnungen (EU) 2024/2215 (ersetzt DVO (EU) 2015/2067), (EU) 2025/623 (ersetzt DVO Nr. 304/2008), (EU) 2025/627 (ersetzt DVO (EU) 2015/2066) und (EU) 2025/625 (ersetzt DVO (EG) Nr. 306/2008); Ausbildungskonzept/Trainingsprogramm gemäß Anhang der DVO (EU) 2025/1893 (ersetzt DVO (EG) Nr. 307/2008)
  • Prüfungsordnung
  • Muster-Sachkundebescheinigung bzw. Muster für die Bescheinigung der Teilnahme an einem Auffrischungskurs

Synonyme: Antragsstellungsverfahren, Schulungsstätten, Ausbildungsstätten, Bescheinigungsstellen

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fassung vom 06. September 2024

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AntragsstellungsverfahrenSchulungsstätten, Ausbildungsstätten, Bescheinigungsstellen

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