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Die Flurneuordnung ist ein Instrumentarium zur nachhaltigen Entwicklung der Kulturlandschaft. Damit sollen die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft verbessert, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes erhalten und ausgebaut, die natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft) geschützt und der notwendige Ausbau der Infrastruktur unterstützt werden. Mit der Bodenordnung können auch die ökonomischen und ökologischen Interessen an der Kulturlandschaft in Einklang gebracht werden. Die Ämter für Ländliche Entwicklung bieten fachliche, organisatorische, rechtliche und finanzielle Hilfestellung. Damit können eine flächendeckende Neuordnung des Grundbesitzes, die Durchführung von Bau- und Gestaltungsmaßnahmen, die Verkehrserschließung und Verbesserung der Infrastruktur, wasserwirtschaftliche Maßnahmen, Maßnahmen für Freizeit und Erholung sowie Maßnahmen des Bodenschutzes, des Naturschutzes und der Landespflege umgesetzt werden. Die Flurneuordnung stärkt die Wirtschaftskraft und verbessert die Struktur des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum.
In der Flurneuordnung sind förderfähig die Ausgaben für
die Planung und Herstellung von Straßen und Wegen wasserwirtschaftliche Maßnahmen Maßnahmen des Bodenschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege Maßnahmen für Freizeit und Erholung Bodenordnung mit Vermessung, Abmarkung und Wertermittlung die Neuordnung von Weinbergen und Sonderkulturen.
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Teilnehmergemeinschaft. Sie betragen im Einzelnen:
Die Förderung kann u.a. erhöht werden:
In der Flurneuordnung kann für langfristig verpachtete landwirtschaftliche Flächen die zu erbringende Eigenleistung der Teilnehmer mit bis zu 50 % gefördert werden.
Synonyme: Bach, Bewirtschaftung, Bulldog, Erdbecken, Erosion, Feld, Felder, Feldstücke, Grundstücksgrenzen, Grundstückstausch, Hecken, Hochwasser, Humus, Kernweg, Kernwegenetz, Klima, Landwirt, Niederschlag, Pacht, PV-Anlage, Regen, Renaturierung, Schlamm, Starkregen, Traktor, Wasserrückhaltung, Windkraft
Lebenslagen: Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Sport und Freizeit, Umwelt und Natur, Verkehr und Mobilität, Wasser und Gewässerschutz
Autor: Super-Admin
AllMBl. 2013 S. 562; E5-7554-1/316; 7815-L
BayMBl. Nr. 140; E2-7516-1/497 vom 29.03.2019
BayMBl. 2022 Nr. 14, Az. E5-7554-1/786
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.