Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Geburtsurkunde; Beantragung

Wenn Sie eine neue Geburtsurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geboren wurden. Die Geburtsurkunde bestätigt die Geburt einer Person.

Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

  • Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
  • Tag, Uhrzeit und Ort der Geburt
  • Vor- und Familiennamen der Eltern

Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:

  • Geschlecht
  • Vor- und Familiennamen der Eltern

Sie können die Geburtsurkunde in verschiedenen Formen erhalten:

Falls sich nach der Beurkundung der Geburt Änderungen ergeben, zum Beispiel durch eine Namensänderung, wird der Eintrag im Register durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Wunsch kann Ihnen das Standesamt dann eine neue Geburtsurkunde ausstellen.

Synonyme: beglaubigte Abschrift, Geburtenregister, Geburtsurkunde beantragen, Geburtsurkunde bestellen, mehrsprachiger Auszug, Personenstandsbescheinigungen, Personenstandsrecht, Personenstandsurkunde, Urkunde beantragen, Urkunde Standesamt

Lebenslagen: Nach der Geburt, Urkunden

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine Geburtsurkunde online beantragen.

Geburtsurkunde

Fristen:

Geburtsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 110 Jahren nach Beurkundung im Geburtenregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.

Rechtsbehelf:

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

beglaubigte AbschriftGeburtenregisterGeburtsurkunde beantragenGeburtsurkunde bestellenmehrsprachiger AuszugPersonenstandsbescheinigungenPersonenstandsrechtPersonenstandsurkundeUrkunde beantragenUrkunde Standesamt

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.