Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Mit der Gemeindeentwicklung unterstützt die Verwaltung für Ländliche Entwicklung die Verbesserung der Standortqualität und der Lebensverhältnisse in den Gemeinden und stärkt damit die ländlichen Räume insgesamt. Eine erfolgreiche und nachhaltige Gemeindeentwicklung aktiviert die Eigenkräfte, stärkt die vorhandenen Potenziale und bindet die Bürger in Beteiligungsprozesse ein. Auf der Grundlage eines ermittelten Handlungsbedarfs in allen Dörfern der Gemeinde werden die Maßnahmen nach Dringlichkeit sowie nach den zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde und des Amtes für Ländliche Entwicklung festgelegt.
Gefördert wird die Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzepts für die zukünftige Entwicklung einer Gemeinde.
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Städte.
Gefördert werden Kosten für die Konzepterstellung.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).
Der Fördersatz beträgt je nach Projekt und Finanzkraft der Gemeinde bis zu 75 %, maximal 50.000,00 Euro der zuwendungsfähigen Kosten.
Synonyme:
Lebenslagen: Förderprogramme
Autor: Super-Admin
AllMBl. 2013 S. 562; E5-7554-1/316; 7815-L
BayMBl. Nr. 140; E2-7516-1/497 vom 29.03.2019
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.