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Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zum Gewässerausbau

Gewässerausbauvorhaben sind Maßnahmen an Gewässern, die insbesondere folgende Ziele verfolgen können:

  • Hochwasserschutz für bebaute Gebiete und Infrastruktureinrichtungen
  • Verbesserung der Gewässerökologie (naturnahe Ausbauvorhaben)
  • Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit

Zuständig für den Gewässerausbau an Gewässern erster Ordnung (i.d.R. große Gewässer), zweiter Ordnung und Wildbächen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Für Gewässer dritter Ordnung (i.d.R. kleine Gewässer) sind i.d.R. die Gemeinden zuständig.

Synonyme: Hochwasserschutzmaßnahmen, ökologischer Ausbau

Lebenslagen: Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Wasser und Gewässerschutz, Zivil- und Katastrophenschutz

Autor: Super-Admin

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.