Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken. Jede rechtsgeschäftliche Rechtsbegründung und Rechtsänderung an Grundstücken bedarf zu ihrer Wirksamkeit neben der Einigung über die Rechtsänderung zusätzlich der Eintragung in das Grundbuch. Wenn Sie etwa das Eigentum an einem Grundstück übertragen oder ein Grundpfandrecht an Ihrem Grundstück bestellen wollen, ist für diese Rechtsänderung eine entsprechende Eintragung in das Grundbuch erforderlich.
Wenn Sie ein Grundstück gekauft haben, dann sind Sie erst neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer, nachdem
Die Eintragung im Grundbuch ist auch bei anderen Formen der Eigentumsübertragung erforderlich.
Es ist das Grundbuchamt des Amtsgerichtes zuständig, bei dem das Grundbuch für das Grundstück geführt wird.
Unter "Verwandte Themen" finden Sie Informationen zu verschiedenen anlassbezogenen Eintragungen in das Grundbuch.
Synonyme: Grundschuld, Grundschuld löschen, löschung grundschuld
Lebenslagen: Kauf, Verkauf, Miete und Pacht von Gewerbegrundstücken
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.