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Handwerksrecht; Informationen zu Ordnungswidrigkeiten

Das in der Handwerksordnung (HwO) geregelte Handwerksrecht umfasst folgende Bereiche:

I. Teil: Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes
II. Teil: Berufsbildung im Handwerk
III. Teil: Meisterprüfung, Meistertitel
IV. Teil: Organisation des Handwerks
V. Teil: Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften

Die Zuständigkeiten für handwerksrechtliche Ordnungswidrigkeiten sind wie folgt geregelt:

  • Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörde für die Untersagung der Fortsetzung eines entgegen den Vorschriften der Handwerksordnung ausgeübten selbständigen Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks (§ 16 Abs. 3 Handwerksordnung i.V.m. § 2 Zuständigkeitsverordnung zur Handwerksordnung)
  • Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörde für handwerksrechtliche Ordnungswidrigkeiten, z.B. die unzulässige Handwerkstätigkeit, Führung der Ausbildungsbezeichnung Meister/Meisterin entgegen den handwerksrechtlichen Vorschriften, fehlende, nicht richtige, vollständige oder rechtzeitige Anzeigeerstattung sowie weitere Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Lehrlingseinstellung oder -ausbildung (§§ 117, 118 Handwerksordnung i.V.m §§ 36 Abs. 2 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 89 Nr. 1 Zuständigkeitsverordnung)
  • Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bei Schwarzarbeit durch unbefugte Handwerksausübung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 e), § 2 Abs. 3 Nr. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz i.V.m. §§ 36 Abs. 2 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 89 Nr. 1 Zuständigkeitsverordnung)

Synonyme:

Lebenslagen: Planung der Betriebsgründung

Autor: Super-Admin

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.