Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Hobbypflanzungen sind der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) zu melden. Mehrere Hobbypflanzungen sind hierbei zusammen zu zählen.
Die Meldepflicht gilt auch für die Rodung einer solchen Anlage und den Bewirtschafterwechsel und ist mittels des Meldebogens "nicht genehmigungspflichtige Rebflächen bis 1.000 m²" anzuzeigen. Durch die Rodung von solchen Hobbyweinbergen entstehen keine Wiederbepflanzungsrechte für Weinreben. Vielmehr wird bei der Rodung und Neubestockung des Hobbyweinbergs erneut von der Sonderregelung über Hobbyweinberge Gebrauch gemacht.
Synonyme: Genehmigungsverfahren für Rebpflanzungen, Hausgebrauch
Lebenslagen: Freizeitgestaltung
Autor: Super-Admin
Die Anpflanzung oder Wiederbepflanzung von Flächen sind zu dem auf die Anpflanzung oder Wiederbepflanzung folgenden 31. Mai der zuständigen Stelle mitzuteilen.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.