Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Außerbayerische Hochschule; Beantragung der Feststellung zum Betrieb einer Niederlassung oder sonstigen Bildungseinrichtung

Niederlassungen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen eines anderen Lands der Bundesrepublik Deutschland, eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Staats, mit dem aufgrund eines Abkommens Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit im Hochschulbereich besteht, dürfen im Freistaat Bayern betrieben werden, wenn das Vorliegen der unten stehenden Voraussetzungen durch das Staatsministerium festgestellt wurde.

Dies gilt auch für Bildungseinrichtungen, die im Freistaat Bayern aufgrund von Kooperationen mit Hochschulen nach Satz 1 im jeweiligen Sitzland anerkannte und zugelassene Hochschulstudiengänge durchführen und entsprechende Hochschulqualifikationen und akademische Grade verleihen wollen.

Ausweitungen oder wesentliche Änderungen des Studienangebots nach Betriebsaufnahme sind dem Staatsministerium unverzüglich anzuzeigen.

Synonyme:

Lebenslagen: Bearbeitung

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.