Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Erstattet werden Ausgaben für die Behebung der durch die Naturkatastrophe „Hochwasser im Mai/Juni 2024“ in den betroffenen bayerischen Gebieten verursachten unmittelbaren Schäden an gewerblichen und freiberuflichen Betriebsstätten sowie an wirtschaftsnaher Infrastruktur mit dem Ziel der Erhaltung der Betriebe und der Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit. Mittelbare Schäden werden – mit Ausnahme von durch Einsatzkräften und Einsatzfahrzeugen verursachten Schäden – nicht berücksichtigt.
Soforthilfen werden gewährt für:
Antragsberechtigt sind
Soforthilfen werden ab 5.000 Euro gewährt und sind auf maximal 200.000 Euro begrenzt. Bezüglich des Umfangs der Soforthilfe wird zwischen nicht versicherbaren, versicherbaren und versicherten Schäden unterschieden:
Erstattungsfähig sind Ausgaben bis zur Höhe
Weitere Informationen zum Soforthilfeprogramm und der Antragstellung finden Sie in der Richtlinie für die Unterstützung der von der Naturkatastrophe "Hochwasser im Mai/Juni 2024" geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe sowie gewerblichen Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur. Diese finden Sie in dem Bereich „Rechtsgrundlagen“.
Synonyme: Jahrhunderthochwasser, Naturkatastrophe, Schäden, Überschwemmung
Lebenslagen: Katastrophenhilfe
Autor: Super-Admin
Anträge konnten bis zum 30. Juni 2025 schriftlich und unterschrieben bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Da die Antragsfrist bereits abgelaufen ist, ist keine Antragsstellung mehr möglich.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.